Das Internetportal
Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistigen Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf verständliche und zugängliche Informationen in Verwaltungsverfahren mit Behörden. Aber die Zielgruppe für Texte in Leichter Sprache ist viel größer: Menschen mit geringem Bildungsnivau oder eingeschränkten Deutschkenntnissen sind ebenfalls oft auf ein Angebot in Leichter Sprache angewiesen.
Das Portal „Leichte Sprache Baden-Württemberg“ bietet allen Mitarbeitenden der Verwaltung im Ländle auf Kommunen-, Kreis- und Landesebene Zugriff auf Texte in Leichter Sprache aus anderen Behörden. Gleichzeitig haben alle registrierten Behörden die Möglichkeit, selbst erstellte Texte in Leichter Sprache online zur Verfügung zu stellen.